Impressum, Anbieterkennzeichnung

Im Bereich der gedruckten Medien ist ein Impressum (lateinisch: das Ein- beziehungsweise Aufgedruckte) seit Jahr und Tag Pflicht. Ziel ist es die Herkunft einer Publikation transparent zu machen und den presserechtlich Verantwortlichen zu benennen.

Auch im Internet ist die Pflicht ein Impressum zu zeigen, seit Jahren geregelt, zunächst im Teledienstegesetz und seit dem 1.3.2007 im Telemediengesetz. Das Impressum muss nicht zwingend so heißen, auch Anbieterkennzeichnung oder Kontakt wären beispielsweise möglich, es muß aber leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein.

Weitere Fragen rund um Webdesign und Ihre individuelle Website im Webdesign-Glossar

Rufen Sie mich an unter 040-608 892 77 oder schreiben Sie mir: webdesign@michael-rabe.de
Gern mache ich Ihnen ein interessantes Angebot für die professionelle Gestaltung Ihrer neuen Website.