Impressum, Anbieterkennzeichnung

Im Bereich der gedruckten Medien ist ein Impressum (lateinisch: das Ein- beziehungsweise Aufgedruckte) seit Jahr und Tag Pflicht. Ziel ist es die Herkunft einer Publikation transparent zu machen und den presserechtlich Verantwortlichen zu benennen.

Auch im Internet ist die Pflicht ein Impressum zu zeigen, seit Jahren geregelt, zunächst im Teledienstegesetz und seit dem 1.3.2007 im Telemediengesetz. Das Impressum muss nicht zwingend so heißen, auch Anbieterkennzeichnung oder Kontakt wären beispielsweise möglich, es muß aber leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein.

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